Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt Honorare für Planungsleistungen – seit 2021 ohne verbindliche Mindest- und Höchstsätze.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die regelt, wie Honorare für Planungs- und Beratungsleistungen von Architekten und Ingenieuren berechnet werden. Sie betrifft insbesondere Leistungen bei der Planung, Überwachung und teilweise auch bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie bei städtebaulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen.
Die HOAI legt fest, nach welchen Kriterien das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen berechnet wird. Dazu gehören unter anderem die Größe und Komplexität des Bauvorhabens, die erbrachten Leistungsphasen sowie die anrechenbaren Kosten des Projekts.
Bis 2021 schrieb die HOAI verbindliche Mindest- und Höchsthonorarsätze vor. Angebote, die außerhalb dieser Spanne lagen, konnten im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde diese Praxis für rechtswidrig erklärt, da sie den freien Dienstleistungsverkehr in der EU einschränkte.
Seit der HOAI-Reform 2021 sind die bisherigen Honorartafeln nicht mehr allgemein verbindlich. Honorare können frei zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelt werden. Die alten Honorartafeln dienen weiterhin als unverbindliche Orientierungswerte.
Da Honorare seit 2021 grundsätzlich frei verhandelbar sind, spielt der Preis bei der Vergabe von Planungsleistungen eine größere Rolle als früher. Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Bewertung von Angeboten für Architekten- und Ingenieurleistungen genauer prüfen, ob ein angebotener Preis noch angemessen ist oder ungewöhnlich niedrig erscheint.
Leto AI hilft öffentlichen Auftraggebern dabei, Ausschreibungen für Architekten- und Ingenieurleistungen effizient vorzubereiten und eingehende Angebote nachvollziehbar zu bewerten – auch wenn Honorare heute frei verhandelbar sind statt an feste HOAI-Sätze gebunden.