Vergabeform, bei der der Auftragnehmer das wirtschaftliche Betriebsrisiko trägt.
Eine Konzession ist eine besondere Form der öffentlichen Beschaffung, bei der ein Unternehmen eine Leistung nicht gegen eine unmittelbare Vergütung durch den Auftraggeber erbringt, sondern stattdessen das Recht erhält, die Leistung wirtschaftlich selbst zu nutzen – etwa durch Nutzungsgebühren von Dritten. Man unterscheidet zwischen Bau- und Dienstleistungskonzessionen, die beide eigenen rechtlichen Regeln unterliegen.
Konzessionen werden in Deutschland vor allem durch die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die §§ 105 ff. GWB geregelt. Diese Vorschriften enthalten eigenständige, im Vergleich zu klassischen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen flexiblere Verfahrensregeln, da Konzessionsvergaben oft komplexer und langfristiger angelegt sind.
Entscheidend für die rechtliche Einordnung als Konzession ist, dass der Konzessionsnehmer ein wesentliches wirtschaftliches Betriebsrisiko trägt – er verdient sein Geld also nicht garantiert, sondern abhängig davon, wie stark die Leistung tatsächlich genutzt wird. Fehlt dieses Risiko und zahlt der Auftraggeber eine feste Vergütung, handelt es sich in der Regel um einen klassischen Auftrag statt um eine Konzession.
Während bei einem klassischen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag der Auftraggeber die vollständige Vergütung trägt und das wirtschaftliche Risiko überwiegend bei ihm liegt, verschiebt sich dieses Risiko bei einer Konzession maßgeblich auf den Konzessionsnehmer. Diese Risikoverteilung ist einer der Hauptgründe, warum der Gesetzgeber für Konzessionen eigene, flexiblere Vergaberegeln vorgesehen hat.
Im Vergleich zu klassischen Vergabeverfahren haben Auftraggeber bei Konzessionen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Wahl des Verfahrens. Trotzdem müssen sie grundlegende Vergabegrundsätze einhalten: Transparenz, Gleichbehandlung der Bewerber und eine nachvollziehbare Angebotsprüfung. Auch die Bekanntmachungspflichten und Mindestfristen für die Aufforderung zur Angebotsabgabe sind gesetzlich vorgegeben.
Auch wenn Auftraggeber bei Konzessionen mehr Verfahrensfreiheit haben, folgt die Vergabe typischerweise mehreren Phasen: Zunächst wird der Bedarf definiert und die Konzession europaweit bekannt gemacht, sofern die relevanten Schwellenwerte erreicht werden. Anschließend reichen interessierte Unternehmen ihre Teilnahmeanträge oder Angebote ein, die der Auftraggeber anhand transparenter Zuschlagskriterien bewertet. Dabei spielen neben dem Preis häufig auch Faktoren wie technisches Know-how, Erfahrung und das vorgeschlagene Betriebskonzept eine wichtige Rolle. Nach Abschluss der Prüfung erhält der wirtschaftlich vorteilhafteste Bieter den Zuschlag, und es folgt der Abschluss des Konzessionsvertrags samt Übergabe der Betriebsverantwortung.
Konzessionsverfahren sind oft langfristig angelegt und wirtschaftlich komplex, da Bieter das zukünftige Nutzungsverhalten realistisch einschätzen müssen, um ein wirtschaftlich tragfähiges Angebot zu kalkulieren. Fehlkalkulationen beim Betriebsrisiko können über die gesamte Vertragslaufzeit erhebliche finanzielle Folgen haben.
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