Los

Ein eigenständig ausschreibbarer Teil eines größeren Vergabeauftrags.

Ein Los ist ein in sich abgeschlossener Teil eines größeren Auftrags, der in einem Vergabeverfahren getrennt ausgeschrieben und einzeln vergeben werden kann. Statt einen Gesamtauftrag an ein einziges Unternehmen zu vergeben, teilt der Auftraggeber die Leistung in mehrere Lose auf – zum Beispiel nach Gewerken, Regionen oder Liefermengen. Die Entscheidung, ob und wie ein Auftrag in Lose aufgeteilt wird, treffen Auftraggeber meist schon in der Planungsphase eines Vergabeverfahrens. Bieter können sich dann auf ein einzelnes Los, mehrere Lose oder den gesamten Auftrag bewerben, je nachdem, was in den Vergabeunterlagen zugelassen ist.

Rechtliche Grundlage der Losaufteilung

Nach § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in Fach- und Teillosen zu vergeben, um kleinen und mittleren Unternehmen eine faire Beteiligung am Vergabeverfahren zu ermöglichen (Mittelstandsförderung). Diese Vorschrift gilt für nahezu alle öffentlichen Aufträge oberhalb der Schwellenwerte und soll verhindern, dass ausschließlich große Baukonzerne oder Systemanbieter zum Zuge kommen. Eine Gesamtvergabe ohne Losaufteilung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies rechtfertigen.

Fachlose und Teillose

Man unterscheidet zwischen Fachlosen und Teillosen:

  • Fachlose trennen die Leistung nach Gewerken oder Fachgebieten, etwa Elektro-, Sanitär- oder Malerarbeiten bei einem Bauprojekt.
  • Teillose teilen eine gleichartige Leistung in mehrere, meist regional oder mengenmäßig abgegrenzte Abschnitte auf, zum Beispiel Reinigungsleistungen für verschiedene Gebäudekomplexe.

Vorteile der Losvergabe

  • Kleinere und mittlere Unternehmen können sich auch ohne die Kapazität für einen Gesamtauftrag beteiligen.
  • Der Wettbewerb steigt, da mehr Bieter realistische Chancen auf einen Zuschlag haben.
  • Der Auftraggeber kann für jedes Los das wirtschaftlichste Angebot wählen, statt sich auf einen einzigen Anbieter zu verlassen.

Wann eine Gesamtvergabe zulässig ist

Trotz der grundsätzlichen Pflicht zur Losaufteilung darf ein Auftraggeber ausnahmsweise auf eine Losvergabe verzichten, wenn dies technisch oder wirtschaftlich sinnvoller ist – etwa bei eng verzahnten Gewerken, deren Trennung zu erheblichen Reibungsverlusten führen würde, oder wenn die Koordination mehrerer Auftragnehmer unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Diese Entscheidung unterliegt einer erhöhten Begründungspflicht und kann im Nachprüfungsverfahren überprüft werden.

Herausforderungen bei mehreren Losen

  • Jedes Los benötigt ein eigenständiges, vollständiges Angebot.
  • Bei mehreren gewonnenen Losen müssen Schnittstellen zwischen den Gewerken sauber koordiniert werden.
  • Unternehmen, die sich gemeinsam auf mehrere Lose bewerben wollen, gründen dafür teils eine Arbeitsgemeinschaft.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Sanierung eines Schulgebäudes teilt der Auftraggeber die Bauleistung häufig in mehrere Fachlose auf – etwa Elektroinstallation, Sanitärarbeiten, Malerarbeiten und Bodenbeläge. Ein spezialisierter Malerbetrieb kann sich dann gezielt nur auf das Los "Malerarbeiten" bewerben, ohne die Kapazitäten für das gesamte Bauprojekt vorhalten zu müssen. Größere Baukonzerne bewerben sich dagegen häufig auf mehrere oder alle Lose gleichzeitig, um den Auftrag möglichst vollständig zu übernehmen. In der Vergabebekanntmachung ist für jedes Los in der Regel genau festgelegt, welche Leistungen es umfasst und ob eine gemeinsame Bewerbung auf mehrere Lose zulässig ist.

Unterstützung durch Leto AI

Leto AI hilft Unternehmen, den Überblick über mehrere Lose eines Verfahrens zu behalten. Die Plattform erkennt automatisch, wie ein Auftrag in Lose aufgeteilt ist, welche Anforderungen für welches Los gelten und wo sich Fristen unterscheiden. Dadurch können Bieter gezielt entscheiden, auf welche Lose sie sich bewerben, ohne Details in umfangreichen Vergabeunterlagen zu übersehen.