Die Stelle, die ein Vergabeverfahren durchführt und den Zuschlag erteilt.
Der Auftraggeber ist die Stelle, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine Liefer-, Bau- oder Dienstleistung ausschreibt und den Zuschlag am Ende an ein Unternehmen vergibt. Im öffentlichen Vergaberecht handelt es sich dabei meist um eine Behörde, eine Kommune, ein öffentliches Unternehmen oder eine andere Einrichtung, die öffentliche Mittel einsetzt und deshalb besonderen Vergabevorschriften unterliegt. Der Auftraggeber bestimmt den Rahmen des Verfahrens, erstellt die Vergabeunterlagen und trifft am Ende die Entscheidung, welches Angebot den Zuschlag erhält.
Wer als öffentlicher Auftraggeber gilt, ist in § 99 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) abschließend definiert. Dazu zählen unter anderem Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Kommunen, aber auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die überwiegend staatlich finanziert oder kontrolliert werden. Diese Definition entscheidet darüber, ob eine Beschaffung überhaupt dem förmlichen Vergaberecht unterliegt oder frei erfolgen kann.
Auftraggeber müssen bei jedem Vergabeverfahren zentrale Grundsätze einhalten: Transparenz, Gleichbehandlung aller Bieter und eine wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel. Das bedeutet unter anderem, dass Anforderungen und Kriterien vollständig in den Vergabeunterlagen dokumentiert sein müssen, bevor das Verfahren startet, und dass keine nachträglichen Änderungen zulasten einzelner Bieter vorgenommen werden dürfen. Verstöße gegen diese Pflichten können im Nachprüfungsverfahren angefochten werden.
Während der Auftraggeber das Verfahren gestaltet, die Anforderungen definiert und am Ende über den Zuschlag entscheidet, liegt es am Bieter, ein passendes und vollständiges Angebot einzureichen. Diese klare Rollenverteilung soll verhindern, dass eine Seite einseitig Vorteile erhält: Der Auftraggeber darf während des laufenden Verfahrens keine Bieter bevorzugen oder benachteiligen, muss allen Beteiligten dieselben Informationen zur gleichen Zeit bereitstellen und ist an die einmal veröffentlichten Kriterien gebunden. Genau diese Bindung macht Vergabeverfahren für Bieter kalkulierbar und überprüfbar.
Der Auftraggeber begleitet ein Vergabeverfahren von Anfang bis Ende: Er definiert den Bedarf, erstellt die Vergabeunterlagen, veröffentlicht die Ausschreibung und legt Fristen wie die Angebotsfrist fest. Nach Eingang der Angebote führt er die Angebotsprüfung durch, bewertet die eingegangenen Angebote anhand vorher festgelegter Kriterien und trifft schließlich die Zuschlagsentscheidung. Bei Bedarf kann der Auftraggeber ein Verfahren auch vorzeitig beenden.
Eine Kommune möchte die Sanierung eines Schulgebäudes ausschreiben. Als öffentlicher Auftraggeber ist sie verpflichtet, die Leistung entsprechend den gesetzlichen Schwellenwerten europaweit oder national bekannt zu machen, allen interessierten Unternehmen die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen und die eingegangenen Angebote nach transparenten, vorab festgelegten Kriterien zu bewerten. Nur so kann sie sicherstellen, dass der Zuschlag rechtssicher und nachvollziehbar erteilt wird. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Grundsätze, können unterlegene Bieter dies im Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen.
Leto AI unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen unterschiedlicher Auftraggeber schnell zu erfassen und miteinander zu vergleichen. Die Plattform strukturiert Vergabeunterlagen verschiedener Auftraggeber automatisch und macht Fristen, Kriterien und Formvorgaben übersichtlich zugänglich, sodass Bieter sich auf die inhaltliche Angebotserstellung konzentrieren können.