Zentraler Grundsatz des Vergaberechts: Aufträge werden im Wettbewerb vergeben.
Der Grundsatz des Wettbewerbs gehört zu den zentralen Prinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts: Öffentliche Aufträge sollen grundsätzlich im Wettbewerb vergeben werden, damit möglichst viele geeignete Unternehmen die Chance auf einen Zuschlag erhalten und der Auftraggeber am Ende das wirtschaftlichste Angebot erhält.
§ 97 Abs. 1 GWB legt fest, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vergeben werden. Dieser Grundsatz durchzieht das gesamte Vergaberecht und wirkt sich auf nahezu jede Entscheidung des Auftraggebers aus – von der Verfahrensart bis zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien.
Der Wettbewerbsgrundsatz richtet sich nicht nur an Auftraggeber, sondern schützt auch vor wettbewerbsbeschränkendem Verhalten der Bieter selbst. Preisabsprachen oder abgestimmtes Verhalten zwischen Unternehmen, die eigentlich im Wettbewerb zueinander stehen sollten, verstoßen gegen das Kartellrecht und können zum Ausschluss aus dem Verfahren sowie zu Bußgeldern führen. Auftraggeber sind zudem verpflichtet, Anzeichen für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei der Angebotswertung aufmerksam zu prüfen und im Zweifel weitere Aufklärung von den betroffenen Bietern einzuholen.
Nicht zu verwechseln ist der allgemeine Wettbewerbsgrundsatz mit dem "Wettbewerblichen Dialog" als eigener Verfahrensart. Während der Wettbewerbsgrundsatz für jedes Vergabeverfahren gilt, ist der Wettbewerbliche Dialog ein spezielles, mehrstufiges Verfahren für besonders komplexe Beschaffungen, bei dem der Auftraggeber gemeinsam mit mehreren Unternehmen Lösungsansätze entwickelt, bevor die endgültigen Angebote eingeholt werden.
Ein Auftraggeber möchte die Reinigung mehrerer Verwaltungsgebäude vergeben. Um den Wettbewerb zu stärken, teilt er den Auftrag in mehrere regionale Lose auf, setzt realistische Fristen und formuliert die Anforderungen technologieneutral, sodass sich sowohl große Facility-Management-Unternehmen als auch kleinere regionale Reinigungsfirmen bewerben können.
Ein funktionierender Wettbewerb ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Bedeutung, da sie sich sonst gegen finanzstärkere Großunternehmen oft schwerer durchsetzen könnten. Maßnahmen wie die Losaufteilung oder der Verzicht auf überzogene Referenzanforderungen sollen sicherstellen, dass auch KMU eine realistische Chance auf einen Zuschlag haben, ohne dass der Auftraggeber dabei auf Qualität oder Wirtschaftlichkeit verzichten muss.
Kommt in einem Verfahren nur ein einziges oder eine sehr geringe Anzahl an Angeboten zusammen, spricht man von unzureichendem Wettbewerb. Das kann dazu führen, dass der Auftraggeber Preise nicht mehr verlässlich vergleichen kann und das Verfahren im schlechtesten Fall aufheben und neu ausschreiben muss. Auftraggeber prüfen deshalb häufig schon im Vorfeld, etwa durch eine Markterkundung, wie groß das realistische Bieterinteresse für eine geplante Ausschreibung ist. In manchen Fällen wird ein Verfahren, das nur ein einziges gültiges Angebot ergibt, deshalb aufgehoben und mit angepassten Bedingungen erneut gestartet, um echten Wettbewerb zu ermöglichen. Auftraggeber dokumentieren solche Entscheidungen in der Regel ausführlich, um sie im Nachprüfungsverfahren rechtssicher begründen zu können.
Leto AI hilft Unternehmen, Ausschreibungen zu identifizieren, bei denen echte Wettbewerbschancen bestehen, und macht sichtbar, wie ein Auftrag strukturiert ist – etwa in Lose aufgeteilt –, damit Bieter ihre Erfolgschancen realistisch einschätzen können.