GAEB steht für ein standardisiertes Datenaustauschformat für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung im Bauwesen.
GAEB steht für „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen" und bezeichnet sowohl das gleichnamige Gremium als auch – im allgemeinen Sprachgebrauch häufiger gemeint – das von diesem Gremium entwickelte standardisierte Datenaustauschformat für Bauausschreibungen im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen. GAEB-Dateien ermöglichen den strukturierten elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen zwischen Auftraggebern, Planungsbüros und bietenden Unternehmen, ohne dass Daten händisch neu erfasst werden müssen.
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen wurde bereits 1974 gegründet und vereint Vertreter von öffentlichen und privaten Auftraggebern, der Bauwirtschaft und von Softwareherstellern. Ziel ist es, ein einheitliches, herstellerunabhängiges Format zu pflegen, mit dem Ausschreibungs-, Vergabe- und Abrechnungsdaten (kurz: AVA-Daten) zwischen unterschiedlichen Softwaresystemen ausgetauscht werden können.
In der Praxis begegnen Anwendern vor allem zwei Formatgenerationen:
Typische Dateitypen sind der Export eines Leistungsverzeichnisses zur Angebotsabgabe sowie der Re-Import des kalkulierten Angebots durch den Auftraggeber – so entsteht ein durchgängiger digitaler Datenfluss ohne Medienbruch.
Ohne ein standardisiertes Format müssten Bieter jedes Leistungsverzeichnis manuell in ihre Kalkulationssoftware übertragen – ein fehleranfälliger und zeitaufwendiger Prozess. GAEB-Dateien lösen dieses Problem: Der Auftraggeber exportiert das Leistungsverzeichnis aus seiner AVA-Software, Bieter importieren es direkt in ihr eigenes System, kalkulieren die Einheitspreise und liefern die ausgefüllte Datei als Teil ihres Angebots zurück. Das reduziert Übertragungsfehler erheblich und beschleunigt die Angebotsbearbeitung auf beiden Seiten.
Bei öffentlichen Bauausschreibungen nach VOB/A ist die Bereitstellung der Vergabeunterlagen in einem gängigen, elektronisch weiterverarbeitbaren Format inzwischen Standard. Viele Vergabeplattformen bieten daher den direkten Download des Leistungsverzeichnisses als GAEB-Datei an. Für Bieter lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche GAEB-Version verwendet wird, da ältere Softwarelösungen nicht immer mit dem neuesten XML-Standard kompatibel sind. Positionen wie die Baustelleneinrichtung werden dabei ebenso als eigene Zeilen im GAEB-Leistungsverzeichnis geführt wie die eigentlichen Bauleistungen.
Gerade der letzte Punkt ist in der Praxis ein häufiger Stolperstein: Wird ein Leistungsverzeichnis nach Bekanntmachung noch einmal angepasst, muss die neue GAEB-Datei zwingend erneut heruntergeladen und der Kalkulation zugrunde gelegt werden – ein Angebot auf Basis einer veralteten Fassung kann zum Ausschluss führen.
Neben GAEB existieren im internationalen Kontext auch andere Standards für den Datenaustausch im Bauwesen, etwa BIM-basierte Formate wie IFC. Während GAEB sich speziell auf Leistungsverzeichnisse und deren Preisstruktur konzentriert, decken BIM-Formate die dreidimensionale Bauwerksmodellierung ab. Beide Standards ergänzen sich zunehmend, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.
Leto AI liest GAEB-Dateien automatisiert aus Ausschreibungsportalen ein und macht die enthaltenen Leistungsverzeichnisse durchsuchbar und filterbar. So erkennen Bauunternehmen auf einen Blick, welche Positionen für sie relevant sind, ohne jede Ausschreibung einzeln manuell öffnen zu müssen – ein spürbarer Zeitgewinn gerade bei umfangreichen Bauausschreibungen.