Vergabeverfahren, in dem der Auftraggeber mit ausgewählten Bietern über die Angebote verhandelt.
Das Verhandlungsverfahren ist eine Verfahrensart für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Nach § 119 Abs. 5 GWB wendet sich der öffentliche Auftraggeber dabei mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen, um mit einem oder mehreren von ihnen über die Angebote zu verhandeln. Anders als im offenen Verfahren dürfen Angebote hier also inhaltlich besprochen und verbessert werden.
Das offene und das nicht offene Verfahren stehen dem Auftraggeber frei zur Wahl. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 3 VgV nur in bestimmten Fällen erlaubt, nämlich wenn
Für das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gelten deutlich engere Voraussetzungen.
Verhandelt werden kann grundsätzlich über den gesamten Angebotsinhalt, etwa über Leistungsumfang, Termine, Vertragsbedingungen und Preis. Nicht verhandelbar sind die Mindestanforderungen und die Zuschlagskriterien, die der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegt hat. Über die endgültigen Angebote wird nicht mehr verhandelt. Der Auftraggeber muss alle Bieter gleich behandeln und darf vertrauliche Informationen eines Bieters nicht an andere weitergeben. Die Verhandlungen können in mehreren Phasen geführt werden, um die Zahl der Angebote schrittweise zu verringern.
Der Auftraggeber kann den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote vergeben, wenn er sich das in der Bekanntmachung vorbehalten hat. Für Bieter heißt das: Das Erstangebot sollte nie als bloßer Gesprächseinstieg kalkuliert werden.
Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben. Für Planungsbüros ist das Verhandlungsverfahren deshalb der Normalfall: Zuerst entscheiden Referenzen und Qualifikation des Teams über die Zulassung, danach das Honorarangebot und häufig eine Präsentation des Projektteams.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte heißt die vergleichbare Verfahrensart bei Liefer- und Dienstleistungen Verhandlungsvergabe und ist in der UVgO geregelt. Bei Bauleistungen spricht die VOB/A von der freihändigen Vergabe.
Leto AI findet passende Ausschreibungen auf den Vergabeplattformen und zeigt Fristen und geforderte Nachweise auf einen Blick. Planungsbüros können so schnell beurteilen, ob sich ein Teilnahmeantrag lohnt.