Ausnahmeverfahren, bei dem der Auftraggeber Unternehmen ohne Bekanntmachung direkt anspricht.
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist eine Ausnahme im Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte. Der öffentliche Auftraggeber veröffentlicht keine Auftragsbekanntmachung, sondern fordert ein oder mehrere Unternehmen direkt zur Abgabe eines Erstangebots auf und verhandelt anschließend mit ihnen. Weil dabei der Wettbewerb stark eingeschränkt wird, ist das Verfahren nur in gesetzlich abschließend geregelten Fällen zulässig.
Die zulässigen Fälle nennt § 14 Abs. 4 VgV. Das Verfahren kommt in Betracht, wenn
Die Ausnahmen sind eng auszulegen. Der Auftraggeber muss nachweisen und dokumentieren, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Der Teilnahmewettbewerb entfällt. Der Auftraggeber fordert die ausgewählten Unternehmen unmittelbar zur Abgabe von Erstangeboten auf, verhandelt darüber und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Mindestfrist von 30 Tagen für Erstangebote gilt nur im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Ohne Teilnahmewettbewerb muss die Frist angemessen sein.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge wurde § 17 Abs. 5 VgV ergänzt. Der Auftraggeber soll zwischen den Unternehmen wechseln, die er zur Abgabe eines Erstangebots auffordert, und in geeigneten Fällen auch junge sowie kleine und mittlere Unternehmen ansprechen. Das soll verhindern, dass immer dieselben Anbieter zum Zug kommen.
Wählt der Auftraggeber das Verfahren, ohne dass ein Ausnahmefall vorliegt, vergibt er den Auftrag ohne die vorgeschriebene EU-Bekanntmachung. Ein solcher Vertrag kann nach § 135 GWB in einem Nachprüfungsverfahren für unwirksam erklärt werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, können Auftraggeber ihre Absicht vorab freiwillig im EU-Amtsblatt bekannt geben und eine Wartefrist von zehn Kalendertagen einhalten. Unternehmen, die sich übergangen fühlen, sollten solche Bekanntmachungen beobachten und Verstöße rechtzeitig mit einer Rüge geltend machen.
Für Planer sind vor allem zwei Fälle wichtig. Nach einem Planungswettbewerb wird der Planungsauftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Gewinner oder den Preisträgern verhandelt. Außerdem können gleichartige Folgeleistungen an das ursprünglich beauftragte Büro vergeben werden, wenn diese Möglichkeit schon im ersten Verfahren angekündigt wurde.
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist ein förmliches Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte mit Dokumentationspflichten und Rechtsschutz. Die Direktvergabe betrifft dagegen Aufträge von geringem Wert unterhalb der Schwellenwerte.
Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb werden vorab nicht bekannt gemacht. Umso wichtiger ist es, die öffentlich ausgeschriebenen Verfahren vollständig im Blick zu haben. Leto AI durchsucht dafür täglich die Vergabeplattformen und meldet Ausschreibungen, die zum Suchprofil des Unternehmens passen.