Schwellenwerte legen fest, ab welchem geschätzten Auftragswert ein Vergabeverfahren EU-weit ausgeschrieben werden muss.
Die Schwellenwerte sind im Vergaberecht die Grenzwerte des geschätzten Auftragswerts, ab denen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss – etwa im offenen Verfahren – und damit dem strengeren EU-Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A EU-Teil) unterliegt. Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb dieser Grenzen, greift das nationale bzw. landesrechtliche Vergaberecht mit einfacheren, weniger formalisierten Verfahren wie der Direktvergabe.
Die konkreten Beträge werden nicht im Gesetz selbst, sondern in EU-Verordnungen festgelegt und alle zwei Jahre an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Sie unterscheiden sich je nach Auftragsart und teils je nach Auftraggeber:
Für die Frage, ob ein Schwellenwert erreicht wird, ist der geschätzte Gesamtwert des Auftrags ohne Umsatzsteuer maßgeblich – inklusive aller Optionen, Verlängerungsmöglichkeiten und, bei Rahmenverträgen, des maximalen Gesamtvolumens über die Vertragslaufzeit. Eine unzulässige Aufteilung eines Auftrags in mehrere kleinere Lose mit dem alleinigen Ziel, den Schwellenwert zu unterschreiten, ist nach § 3 Abs. 2 VgV ausdrücklich verboten.
Wird der jeweilige Schwellenwert überschritten, gelten unter anderem: verbindliche Mindestfristen für Angebotsabgabe, die Pflicht zur EU-weiten Bekanntmachung über TED, ein umfassenderer Rechtsschutz mit Nachprüfungsmöglichkeit vor der Vergabekammer sowie strengere Dokumentationspflichten. Unterhalb der Schwellenwerte sind die Verfahren in der Regel schlanker und schneller, bieten Bietern jedoch auch einen geringeren Rechtsschutz.
Für Unternehmen, die sich auf öffentliche Ausschreibungen bewerben, lohnt sich ein Blick auf den geschätzten Auftragswert bereits vor der eigentlichen Angebotserstellung: Er zeigt an, welches Verfahren, welche Fristen und welche Nachweispflichten zu erwarten sind. Bei Ausschreibungen nahe der Schwellenwertgrenze kann es sich lohnen zu prüfen, ob der Auftraggeber den Wert korrekt ermittelt hat.
Die EU-Kommission passt die Schwellenwerte turnusmäßig zum 1. Januar der ungeraden Jahre an, zuletzt für den Zeitraum 2024/2025. Klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegen dabei im niedrigen sechsstelligen Bereich, Bauaufträge deutlich höher im niedrigen bis mittleren siebenstelligen Bereich. Da sich diese Beträge regelmäßig ändern, sollten Auftraggeber und Bieter stets die aktuell gültigen Werte prüfen, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen.
Oberhalb der Schwellenwerte können sich Bieter bei vermuteten Vergaberechtsverstößen an die zuständige Vergabekammer wenden und ein Nachprüfungsverfahren einleiten. Unterhalb der Schwellenwerte ist dieser Rechtsweg in der Regel nicht eröffnet; hier bleibt Bietern meist nur der Weg über die ordentlichen Zivilgerichte, was den Rechtsschutz in der Praxis deutlich erschwert. Dieser Unterschied macht die korrekte Einordnung eines Auftrags zu einem entscheidenden Faktor für beide Seiten.
Solche Fehler können dazu führen, dass ein Verfahren fälschlich unterhalb der Schwellenwerte durchgeführt wird, obwohl eigentlich eine EU-weite Ausschreibung erforderlich gewesen wäre – mit entsprechendem Risiko für die Wirksamkeit des späteren Vertrags.
Leto AI ordnet erfasste Ausschreibungen automatisch nach geschätztem Auftragswert und Vergabeart ein, sodass Nutzer auf einen Blick erkennen, ob eine Ausschreibung oberhalb oder unterhalb der relevanten Schwellenwerte liegt – und damit, welche Fristen und Formalien voraussichtlich gelten.