Offenes Verfahren

Das offene Verfahren ist die transparenteste Vergabeart, bei der jedes interessierte Unternehmen ein Angebot einreichen kann.

Das offene Verfahren ist eine der zentralen Vergabearten im deutschen und europäischen Vergaberecht. Dabei wird der Auftrag öffentlich bekannt gemacht, und jedes interessierte Unternehmen kann direkt ein verbindliches Angebot einreichen – ohne vorherige Teilnahmebewerbung oder Vorauswahl. Es gilt als die transparenteste und wettbewerbsoffenste aller Vergabearten und ist oberhalb der EU-Schwellenwerte neben dem nichtoffenen Verfahren die bevorzugte Regelverfahrensart.

Rechtlicher Rahmen

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der Schwellenwerte ist das offene Verfahren gemäß § 119 GWB in Verbindung mit § 15 VgV eines der beiden vorrangig zu wählenden Verfahren. Bei Bauleistungen regelt die VOB/A das offene Verfahren als Regelverfahren, das nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen durch ein nichtoffenes Verfahren oder eine Verhandlungsvergabe ersetzt werden darf – eine Direktvergabe kommt dagegen von vornherein nur unterhalb der Schwellenwerte in Betracht.

Typischer Ablauf

Vorteile des offenen Verfahrens

Da jedes interessierte Unternehmen unmittelbar ein Angebot abgeben kann, entsteht ein maximaler Wettbewerb, der dem Auftraggeber tendenziell die besten Konditionen sichert. Zugleich ist das Verfahren für Auftraggeber verwaltungstechnisch vergleichsweise einfach zu handhaben, da es keine gestufte Teilnehmerauswahl gibt.

Herausforderungen für Auftraggeber

Der Kehrseite dieser Offenheit steht ein potenziell hoher Prüfungsaufwand gegenüber: Bei stark nachgefragten Ausschreibungen können sehr viele Angebote eingehen, die alle vollständig auf Eignung und Vollständigkeit geprüft werden müssen – anders als beim nichtoffenen Verfahren, wo bereits in einer ersten Teilnehmerauswahl eine Vorselektion stattfindet. Auftraggeber, die den Markt vorab besser einschätzen möchten, greifen bei komplexen Vorhaben deshalb häufig zunächst auf ein Interessenbekundungsverfahren zurück, bevor sie das offene Verfahren einleiten.

Relevanz für Bieter

Für bietende Unternehmen bedeutet das offene Verfahren, dass sie ohne vorherige Bewerbungsphase direkt ein vollständiges, prüfungsfähiges Angebot erstellen müssen – inklusive aller geforderten Eignungsnachweise. Eine sorgfältige und frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen ist deshalb besonders wichtig, da keine zweite Chance zur Nachbesserung formaler Mängel besteht.

Abgrenzung zum nichtoffenen Verfahren

Beim nichtoffenen Verfahren findet zunächst ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb statt, in dem sich Unternehmen bewerben und ihre Eignung nachweisen; erst die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das offene Verfahren verzichtet auf diese zweistufige Struktur vollständig – jeder kann von Anfang an ein Angebot abgeben. Das macht das offene Verfahren tendenziell schneller, kann aber bei sehr komplexen Vorhaben zu einer größeren Zahl ungeeigneter Angebote führen, die trotzdem vollständig geprüft werden müssen.

Elektronische Angebotsabgabe

Im offenen Verfahren erfolgt die Angebotsabgabe heute nahezu ausschließlich elektronisch über Vergabeplattformen. Bieter müssen dabei die formalen Vorgaben zur elektronischen Signatur und zur Verschlüsselung der Angebotsdateien genau beachten, da ein technisch fehlerhaft eingereichtes Angebot ebenso zum Ausschluss führen kann wie ein inhaltlich unvollständiges.

Bedeutung für den Wettbewerb

Weil beim offenen Verfahren keine vorherige Auswahl der Bewerber stattfindet, gilt es als das Verfahren mit dem höchsten Wettbewerbsdruck. Für Auftraggeber bedeutet das tendenziell wirtschaftlichere Angebote, für neue oder kleinere Marktteilnehmer eröffnet es zugleich die Chance, sich ohne vorherige Referenzprüfung direkt am Wettbewerb zu beteiligen, sofern sie die geforderten Eignungsnachweise erbringen können. Diese Offenheit gilt gleichermaßen für nationale wie internationale Anbieter, was das offene Verfahren zu einem der zentralen Instrumente des europäischen Binnenmarktgedankens im öffentlichen Auftragswesen macht.

Unterstützung durch Leto AI

Leto AI identifiziert offene Verfahren in öffentlichen Ausschreibungsportalen automatisch und stellt alle relevanten Fristen und Vergabeunterlagen übersichtlich zusammen – damit Bieter ihre Angebotsvorbereitung optimal timen können.