Nachtragsmanagement regelt den Umgang mit Leistungsänderungen nach Vertragsschluss.
Nachtragsmanagement bezeichnet den systematischen Umgang mit Nachträgen, also mit Änderungen und Ergänzungen der vertraglich vereinbarten Leistung nach Vertragsschluss. Dazu gehört, Abweichungen früh zu erkennen, sie anzuzeigen, die Folgen für Vergütung und Termine zu ermitteln und die Änderung sauber zu beauftragen und zu dokumentieren. Bei Bau- und Planungsleistungen sind Nachträge eher die Regel als die Ausnahme, weil sich Vorhaben über lange Zeiträume entwickeln.
Welche Regeln gelten, hängt vom Vertrag ab:
Für Planungsbüros gilt der gleiche Grundsatz: Zusätzliche oder wiederholte Planungsleistungen sollten angezeigt und vereinbart werden, bevor sie erbracht werden.
Öffentliche Auftraggeber können Verträge nicht beliebig ändern. Nach § 132 GWB erfordert eine wesentliche Änderung während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Ohne neues Verfahren zulässig sind unter anderem Änderungen, die in klaren Überprüfungsklauseln angelegt sind, sowie notwendige Zusatzleistungen und unvorhersehbare Änderungen, deren Wert jeweils höchstens 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts beträgt. Hinzu kommt eine Bagatellgrenze: Ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht, bleibt der Wert der Änderung unter dem maßgeblichen Schwellenwert und beträgt er höchstens 10 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts bei Liefer- und Dienstleistungen beziehungsweise 15 Prozent bei Bauaufträgen, ist kein neues Vergabeverfahren nötig.
Bei der Sanierung eines Verwaltungsgebäudes stößt das Bauunternehmen auf schadstoffbelastete Bauteile, die im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen waren. Es zeigt den Sachverhalt sofort an, legt ein Nachtragsangebot mit Preisermittlung und Terminfolgen vor und beginnt erst nach der Beauftragung mit der Entsorgung. Auch das Planungsbüro prüft, ob der zusätzliche Planungs- und Überwachungsaufwand eine Honoraranpassung rechtfertigt.
Gutes Nachtragsmanagement beginnt vor der Angebotsabgabe: Wer Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen genau kennt, erkennt Abweichungen später schneller. Mit Leto AI lassen sich Fragen direkt an die Vergabeunterlagen stellen, die Antwort verweist auf die Stelle im Originaldokument. Planungsbüros und Bauunternehmen können Leistungsumfang, Fristen und Risiken einer Ausschreibung so früh einschätzen.