Die neun Abschnitte, in die die HOAI Planungsleistungen und Honorar gliedert.
Die HOAI-Leistungsphasen gliedern die Arbeit von Architekten und Ingenieuren in aufeinander aufbauende Abschnitte – von der ersten Klärung der Aufgabe bis zur Betreuung des fertigen Objekts. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ordnet jeder Phase bestimmte Grundleistungen und einen Anteil am Gesamthonorar zu. Für die Objektplanung von Gebäuden gibt es neun Leistungsphasen, abgekürzt LPH 1 bis 9.
§ 34 HOAI bewertet die Leistungsphasen der Gebäudeplanung mit folgenden Anteilen am Honorar:
Die Aufteilung gilt nicht für alle Planungsleistungen gleich. Die HOAI enthält eigene Leistungsbilder, unter anderem für Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Die Prozentsätze weichen jeweils ab. Die Tragwerksplanung kennt zum Beispiel nur sechs Leistungsphasen, weil die Überwachung der Ausführung dort nicht zu den Grundleistungen gehört.
Grundleistungen sind die Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind. Sie sind in den Anlagen der HOAI für jede Leistungsphase aufgelistet und mit dem Honoraranteil der Phase abgegolten. Besondere Leistungen gehen darüber hinaus, etwa eine Bestandsaufnahme, eine Machbarkeitsstudie oder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sie werden gesondert vereinbart und vergütet.
Seit dem 1. Januar 2021 sind die Honorartafeln der HOAI keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern Orientierungswerte. Das Honorar kann frei vereinbart werden, die Vereinbarung bedarf der Textform. Fehlt sie, gilt der Basishonorarsatz. Die Leistungsphasen und ihre Prozentsätze bleiben in der Praxis trotzdem der gemeinsame Maßstab für Verträge, Angebote und Abrechnungen. Über eine Novellierung der HOAI mit überarbeiteten Leistungsbildern wird seit Längerem diskutiert.
Öffentliche Auftraggeber beschreiben den Umfang eines Planungsauftrags fast immer über die Leistungsphasen. Dabei sind einige Punkte typisch:
Vergeben werden Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb der Schwellenwerte meist im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
In den Leistungsphasen 6 und 7 bereitet das Planungsbüro die Ausschreibung der Bauleistungen für den Auftraggeber vor. Es erstellt die Leistungsverzeichnisse, häufig im GAEB-Format, prüft die eingegangenen Angebote und schlägt vor, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Entscheidung selbst trifft der Auftraggeber. Fehler in diesen Phasen wirken sich unmittelbar auf das Vergabeverfahren aus, zum Beispiel durch unklare Positionen, die zu Bieterfragen und Nachträgen führen.
Eine Gemeinde schreibt die Objektplanung für eine neue Kindertagesstätte aus. Fest beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 4, die Phasen 5 bis 9 sind als weitere Stufen vorgesehen. Ein Architekturbüro kalkuliert sein Honorar für alle neun Phasen, weist die Anteile getrennt aus und plant sein Personal so, dass es die späteren Stufen übernehmen kann, wirtschaftlich aber nicht darauf angewiesen ist.
Leto AI durchsucht täglich die Vergabeplattformen und meldet Planungsausschreibungen, die zum Suchprofil des Büros passen. Mit Fragen direkt an die Vergabeunterlagen lässt sich schnell klären, welche Leistungsphasen fest beauftragt werden, welche optional sind und welche Referenzen verlangt werden. Die Antwort verweist auf die Stelle im Originaldokument.