HOAI-Leistungsphasen

Die neun Abschnitte, in die die HOAI Planungsleistungen und Honorar gliedert.

Die HOAI-Leistungsphasen gliedern die Arbeit von Architekten und Ingenieuren in aufeinander aufbauende Abschnitte – von der ersten Klärung der Aufgabe bis zur Betreuung des fertigen Objekts. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ordnet jeder Phase bestimmte Grundleistungen und einen Anteil am Gesamthonorar zu. Für die Objektplanung von Gebäuden gibt es neun Leistungsphasen, abgekürzt LPH 1 bis 9.

Die neun Leistungsphasen für Gebäude

§ 34 HOAI bewertet die Leistungsphasen der Gebäudeplanung mit folgenden Anteilen am Honorar:

  1. Grundlagenermittlung (2 %): Aufgabenstellung klären, zum Leistungsbedarf beraten.
  2. Vorplanung (7 %): Planungskonzept mit Varianten erarbeiten, Kostenschätzung.
  3. Entwurfsplanung (15 %): Entwurf durcharbeiten, Kostenberechnung.
  4. Genehmigungsplanung (3 %): Unterlagen für den Bauantrag erstellen.
  5. Ausführungsplanung (25 %): Ausführungs- und Detailpläne für die Baustelle.
  6. Vorbereitung der Vergabe (10 %): Mengen ermitteln, Leistungsverzeichnisse aufstellen.
  7. Mitwirkung bei der Vergabe (4 %): Angebote einholen, prüfen und werten, Preisspiegel erstellen, Vergabevorschlag.
  8. Objektüberwachung (32 %): Bauüberwachung, Kostenkontrolle, Abnahme und Dokumentation.
  9. Objektbetreuung (2 %): Mängel innerhalb der Gewährleistungsfristen fachlich bewerten, Objektbegehung vor Ablauf der Fristen.

Andere Leistungsbilder, andere Phasen

Die Aufteilung gilt nicht für alle Planungsleistungen gleich. Die HOAI enthält eigene Leistungsbilder, unter anderem für Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Die Prozentsätze weichen jeweils ab. Die Tragwerksplanung kennt zum Beispiel nur sechs Leistungsphasen, weil die Überwachung der Ausführung dort nicht zu den Grundleistungen gehört.

Grundleistungen und Besondere Leistungen

Grundleistungen sind die Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind. Sie sind in den Anlagen der HOAI für jede Leistungsphase aufgelistet und mit dem Honoraranteil der Phase abgegolten. Besondere Leistungen gehen darüber hinaus, etwa eine Bestandsaufnahme, eine Machbarkeitsstudie oder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sie werden gesondert vereinbart und vergütet.

Honorar seit der HOAI 2021

Seit dem 1. Januar 2021 sind die Honorartafeln der HOAI keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern Orientierungswerte. Das Honorar kann frei vereinbart werden, die Vereinbarung bedarf der Textform. Fehlt sie, gilt der Basishonorarsatz. Die Leistungsphasen und ihre Prozentsätze bleiben in der Praxis trotzdem der gemeinsame Maßstab für Verträge, Angebote und Abrechnungen. Über eine Novellierung der HOAI mit überarbeiteten Leistungsbildern wird seit Längerem diskutiert.

Leistungsphasen in der Vergabe von Planungsleistungen

Öffentliche Auftraggeber beschreiben den Umfang eines Planungsauftrags fast immer über die Leistungsphasen. Dabei sind einige Punkte typisch:

  • Stufenweise Beauftragung: Zunächst werden nur die frühen Phasen fest beauftragt, die weiteren Stufen sind optional und werden bei Bedarf abgerufen. Einen Anspruch auf alle Stufen hat das Büro nicht.
  • Auftragswert: Für die Frage, ob die Schwellenwerte erreicht sind, zählen auch die optionalen Stufen mit.
  • Abgeminderte Phasen: Werden nicht alle Grundleistungen einer Phase übertragen, wird der Prozentsatz anteilig gekürzt.
  • Honorarangebot: Bieter geben ihr Honorar häufig je Leistungsphase oder als Zu- oder Abschlag auf den Basishonorarsatz an.

Vergeben werden Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb der Schwellenwerte meist im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Schnittstelle zur Bauvergabe: LPH 6 und 7

In den Leistungsphasen 6 und 7 bereitet das Planungsbüro die Ausschreibung der Bauleistungen für den Auftraggeber vor. Es erstellt die Leistungsverzeichnisse, häufig im GAEB-Format, prüft die eingegangenen Angebote und schlägt vor, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Entscheidung selbst trifft der Auftraggeber. Fehler in diesen Phasen wirken sich unmittelbar auf das Vergabeverfahren aus, zum Beispiel durch unklare Positionen, die zu Bieterfragen und Nachträgen führen.

Praxisbeispiel

Eine Gemeinde schreibt die Objektplanung für eine neue Kindertagesstätte aus. Fest beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 4, die Phasen 5 bis 9 sind als weitere Stufen vorgesehen. Ein Architekturbüro kalkuliert sein Honorar für alle neun Phasen, weist die Anteile getrennt aus und plant sein Personal so, dass es die späteren Stufen übernehmen kann, wirtschaftlich aber nicht darauf angewiesen ist.

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